Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht für chinesische Unternehmer in Deutschland
Erfolgreich gründen – rechtssicher gestalten.
KGS-Law ist Ihre spezialisierte Anwaltskanzlei für Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht in Deutschland – mit besonderem Fokus auf die Bedürfnisse chinesischer Unternehmer. Wir begleiten Sie bei der Gründung von GmbH, UG oder Holdingstrukturen, unterstützen bei der Wahl der passenden Rechtsform und sorgen für eine reibungslose Eintragung ins Handelsregister. Dabei denken wir über den Gründungsakt hinaus – und gestalten Ihre Gesellschaftsstruktur nachhaltig, transparent und rechtlich sicher.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht und bei der Unternehmensgründung
Gründung von GmbH, UG & anderen Gesellschaftsformen
Wir unterstützen Sie bei der Wahl und Gründung der passenden Gesellschaftsform – sei es eine GmbH, Unternehmergesellschaft (UG), GmbH & Co. KG oder eine Holdingstruktur. Für chinesische Investoren erklären wir die rechtlichen Anforderungen verständlich und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Idee bis zur Gründungsurkunde.
Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerbestellung
Ein rechtssicherer Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage jeder erfolgreichen Unternehmensgründung. Wir entwerfen und prüfen individuelle Verträge, regeln Stimmrechte, Kapitaleinlagen und Geschäftsführung. Zusätzlich kümmern wir uns um die korrekte Bestellung und Eintragung des Geschäftsführers – unter Berücksichtigung internationaler Konstellationen.
Begleitung bei Handelsregister & Notarterminen
Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen für die notarielle Beurkundung vor und begleiten Sie persönlich zu Notarterminen. Auch die Einreichung beim Handelsregister übernehmen wir vollständig – inklusive Kommunikation mit Behörden, Übersetzungen und Rückfragen. So vermeiden Sie Verzögerungen und unnötige Fehler bei der Eintragung Ihres Unternehmens.
Gründen in Deutschland – rechtlich sicher und strukturiert
Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist für chinesische Investoren ein wichtiger Schritt – rechtlich komplex, aber mit der richtigen Begleitung klar und effizient umsetzbar. Als erfahrene Kanzlei für chinesisch-deutsche Rechtsberatung bieten wir umfassende Unterstützung bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform (z. B. GmbH, UG oder Holding), der Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und der Bestellung von Geschäftsführern.
Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung und Begleitung aller erforderlichen Schritte: von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung im Handelsregister. Dabei achten wir auf kulturelle Besonderheiten, Sprachbarrieren und branchenspezifische Anforderungen – ob Gastronomie, Handel oder Industrie.
Unsere Mandanten schätzen, dass wir nicht nur juristisch beraten, sondern aktiv begleiten – in enger Abstimmung mit Notaren, Steuerberatern und Behörden. So wird Ihre Gründung in Deutschland zu einem strukturierten, transparenten und erfolgreichen Prozess.